Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1974

Geschäftszahl

1244/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1527/71 E 25. Jänner 1971 VwSlg 8152 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Wohnsitzfristen durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, womit auf Landesverweisung erkannt wurde, kann auf eine inzwischen erfolgt Tilgung der gerichtlichen Verurteilung nicht Bedacht genommen werden.