Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1974

Geschäftszahl

1097/73

Rechtssatz

Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache und Gendarmerie muss zugebilligt werden, mit Sicherheit über Folgendes Feststellungen zu treffen und verlässliche Angaben darüber machen zu können. Normale oder ungewöhnliche Geschwindigkeit eines Kfz (E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952) Kennzeichennummer, Wagentyp, Wagenfarbe (E 12.3.1973, 81/73); Vorgänge im Straßenverkehr im Allgemeinen (E 14.6.1973, 407/73; E 8.5.1974, 105/74); Art, Beschaffenheit, Insassen, Lenker eines Kfz.