Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1974

Geschäftszahl

1087/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1340/67 E 26. Februar 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Zulässigkeit der Heranziehung von Zeugenaussagen, die im Verfahren vor dem Strafgericht abgelegt wurden, durch die Verwaltungsbehörde.