Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1977

Geschäftszahl

0934/73

Rechtssatz

Beschwerdeberechtigt gemäß Artikel 132, B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Behörde geltend zu machen, auch wenn die Entscheidung nach der Rechtslage nur in einer Zurückweisung bestehen kann. (Die Frage, ob eine Zurückweisung der Klaglosstellung vorgeht, bleibt dahingestellt)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1223/73

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

1786/49 B 19. Mai 1950 VwSlg 1456 A/1950 RS 1;

(RIS: abgv)