Verwaltungsgerichtshof
15.12.1977
0934/73
Beschwerdeberechtigt gemäß Artikel 132, B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Behörde geltend zu machen, auch wenn die Entscheidung nach der Rechtslage nur in einer Zurückweisung bestehen kann. (Die Frage, ob eine Zurückweisung der Klaglosstellung vorgeht, bleibt dahingestellt)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1223/73
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
1786/49 B 19. Mai 1950 VwSlg 1456 A/1950 RS 1;
(RIS: abgv)