Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1977

Geschäftszahl

0934/73

Rechtssatz

Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. Hiebei handelt es sich nicht um die unzulässige Einbringung einer Beschwerde unter einer Bedingung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1223/73

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

1047/69 B 19. September 1969 RS 2;

1047/69 B 19. September 1969 RS 1;

(RIS: abgv)