Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1973

Geschäftszahl

0773/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1509/70 E 4. November 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Die gemäß Paragraph 131, Einleitungssatz der GewO zu ahndende Übertretung der gewerberechtlichen Vorschriften und der auf solche gegründeten Verfügungen kann auch fahrlässig begangen werden.

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E 4.11.1970, 1509/70 #2