Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1974

Geschäftszahl

0746/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0225/67 E 14. Juni 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der Landeshauptmann hat auch bei der Entscheidung über einen Einspruch gegen einen Sicherstellungsauftrag gem Paragraph 66, ASVG, der als rechtsgestaltender Verwaltungsakt anzusehen ist, auf während des Einspruchsverfahrens neu entstandene Tatsachen Bedacht zu nehmen.