Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1973

Geschäftszahl

0557/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1454/65 E 17. Februar 1966 VwSlg 6863 A/1966 RS 1

Stammrechtssatz

Aus der Anordnung des Paragraph 65, Absatz 2, KFG ist zu schliessen, dass derjenige, dem der Führerschein auf länger als 2 Jahre entzogen worden ist, sicher vor Wiedererteilung des Führerscheines neuerlich der Lenkerprüfung zu unterziehen hat.