Verwaltungsgerichtshof
14.06.1973
0407/73
Eine Übersichtsskizze, deren Aufgabe darin besteht den Tatort in wesentlichen zu veranschaulichen, weist keinen Mangel auf, wenn andere für die Entscheidung nicht erhebliche Verkehrszeichen nicht eingezeichnet sind. Sie muss deshalb auch nicht maßstabsgetreu sein.