Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1974

Geschäftszahl

0404/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2070/62 E 7. Mai 1963 RS 2

Stammrechtssatz

Das Recht der Behörde die ihr vorliegenden Beweise frei und selbständig zu würdigen enthebt sie nicht der Begründungspflicht.