Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1974

Geschäftszahl

0334/73

Rechtssatz

Unabhängig von der eingehaltenen Geschwindigkeit erfüllt die tatsächlich eingetretene Gefährdung oder Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg (auch mit Schrittgeschwindigkeit) den Tatbestand nach Paragraph 9, Absatz 2, StVO.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1973000334.X02