Verwaltungsgerichtshof
26.06.1974
0334/73
Unabhängig von der eingehaltenen Geschwindigkeit erfüllt die tatsächlich eingetretene Gefährdung oder Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg (auch mit Schrittgeschwindigkeit) den Tatbestand nach Paragraph 9, Absatz 2, StVO.
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000334.X02