Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1974

Geschäftszahl

0317/73

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass mündliche Zusagen von Organwaltern angesichts des Erfordernisses der Schriftlichkeit der Baubewilligung in einem Verfahren wegen unbefugter Bauführung ohne Bedeutung sind.