Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1973

Geschäftszahl

0289/73

Rechtssatz

Eine Tatsache kann nur dann als erwiesen angenommen werden,wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine derartige Schlußfolgerung

liefern.