Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1973

Geschäftszahl

0283/73

Rechtssatz

Eine Amtshandlung, welche die Rechtslage der Partei nicht verändert, liegt nicht wesentlich in ihrem Privatinteresse.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0369/73, 0373 bis 0384/73, 0595 bis 604/73, 1067/73