Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1973

Geschäftszahl

0154/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2213/61 E 7. März 1962 RS 1

(hier Bf gibt laienhafte Erklärung ab)

Stammrechtssatz

Die Beweiskraft eines Gutachtens kann nur dann erfolgreich im Verfahren vor dem VwGH bekämpft werden, wenn hervorkommt, daß sich das Gutachten auf einen unrichtigen oder mangelhaft erhobenen Befund gründet oder mit den Erkenntnissen der Wissenschaft in Widerspruch steht (Hinweis E 20.2.1954, 0496/50).