Verwaltungsgerichtshof
22.11.1973
0154/73
GRS wie 2213/61 E 7. März 1962 RS 1
(hier Bf gibt laienhafte Erklärung ab)
Die Beweiskraft eines Gutachtens kann nur dann erfolgreich im Verfahren vor dem VwGH bekämpft werden, wenn hervorkommt, daß sich das Gutachten auf einen unrichtigen oder mangelhaft erhobenen Befund gründet oder mit den Erkenntnissen der Wissenschaft in Widerspruch steht (Hinweis E 20.2.1954, 0496/50).