Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1973

Geschäftszahl

0154/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0271/66 E 11. Dezember 1968 VwSlg 7468 A/1968 RS 3

Stammrechtssatz

Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.