Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1973

Geschäftszahl

0103/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1167/66 E 24. Jänner 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 10, Absatz 2, Apothekenverpachtungsgesetz, DRGBl. 1935 römisch eins S 1445, ist bei verfassungskonformer Auslegung so zu verstehen, daß in Fällen, in denen durch die Verpachtung die Erhaltung der Existenz der Apotheke in Frage gestellt werden würde, eine Ausnahme von dem im Paragraph eins, grundsätzlich angeordneten Verpachtungszwang zugelassen werden kann (Hinweis E 5.5.1960, 0816/59, VwSlg 5290 A/1960).