Verwaltungsgerichtshof
26.04.1973
1982/72
Die StVO enthält weder eine Bestimmung, wo bezüglich des Verschuldens iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG etwas anders bestimmt wurde, noch eine Bestimmung, wonach die Strafbarkeit der mangelnden Sachverhaltsmitwirkung etwa auf bestimmte Gründe oder auf die Schuldform der Absicht beschränkt wäre.
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