Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1973

Geschäftszahl

1951/72

Rechtssatz

Hätten einer Person bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit über das Bestehen erforderlicher Bewilligungen (hier: nach dem Fernmeldegesetz) zumindest Zweifel aufkommen müssen, dann liegt in der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen zumindest ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E 4.4.1930, A 60/29, VwSlg 16071 A/1930).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001951.X05