Verwaltungsgerichtshof
07.12.1973
1951/72
Hätten einer Person bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit über das Bestehen erforderlicher Bewilligungen (hier: nach dem Fernmeldegesetz) zumindest Zweifel aufkommen müssen, dann liegt in der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen zumindest ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E 4.4.1930, A 60/29, VwSlg 16071 A/1930).
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001951.X05