Ausführungen zu den in § 26 Abs 1 Z 1 FG enthaltenen strafbaren Tatbeständen, deren Bedeutung und strafrechtliche Würdigung.Ausführungen zu den in Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, FG enthaltenen strafbaren Tatbeständen, deren Bedeutung und strafrechtliche Würdigung.