Fernmeldeanlagen, welche dem inneren Dienst des österreichischen Rundfunks dienen, sind keine bewilligungsfreie Fernmeldeanlagen im Sinne des § 5 Abs 1 FG.Fernmeldeanlagen, welche dem inneren Dienst des österreichischen Rundfunks dienen, sind keine bewilligungsfreie Fernmeldeanlagen im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, FG.