Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1973

Geschäftszahl

1901/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/66 E 6. März 1967 VwSlg 7095 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Da der Gesetzgeber in Paragraph 5, Absatz 2, StVO das Wort "lenken", also die Gegenwartsform gewählt hat, ist zu schließen, daß die Untersuchung der Atemluft womöglich unmittelbar nach dem Lenken des Fahrzeuges durchgeführt werden soll.