Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1973

Geschäftszahl

1783/72

Rechtssatz

Die Festsetzung der Höhenlage des Gehweges muss rechtens vor Erteilung der Baubewilligung erfolgen; sie kann nicht im Wege einer Vorfragenentscheidung nach Paragraph 38, AVG gelöst werden.