Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1973

Geschäftszahl

1718/72

Rechtssatz

Das dem Versorgungsberechtigten zustehende freie Wohnungsrecht ist unter den Begriff "Nutzungen und Leistungen in Güterform" des Paragraph 13, Absatz 9, KOVG zu subsumieren.