Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1973

Geschäftszahl

1609/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0525/49 E 20. September 1951 VwSlg 2227 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Liegt eine den formalen Erfordernissen entsprechende Berufung vor, so ist auch noch späteres neuen Vorbringen des Berufungswerbers zulässig.