Verwaltungsgerichtshof
21.03.1973
1609/72
GRS wie 0525/49 E 20. September 1951 VwSlg 2227 A/1951 RS 2
Liegt eine den formalen Erfordernissen entsprechende Berufung vor, so ist auch noch späteres neuen Vorbringen des Berufungswerbers zulässig.