Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1973

Geschäftszahl

1549/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3103/53 E 18. November 1955 RS 3

Stammrechtssatz

Es besteht keine Rechtsvermutung für den ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis, wenn eine andere Ursache der Gesundheitsschädigung nicht nachzuweisen ist.