Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1973

Geschäftszahl

1549/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2241/51 E 27. Oktober 1953 VwSlg 3159 A/1953 RS 3

Stammrechtssatz

Der (ärztliche) Sachverständige darf sich nicht darauf beschränken, einen ursächlichen Zusammenhang zu verneinen, er hat sein Urteil zu begründen. Der Beweiswert eines (ärztlichen) Gutachtens ist unabhängig davon, ob es von einem Amtssachverständigen oder von einem anderen Sachverständigen abgegeben worden ist.