Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1972

Geschäftszahl

1474/72

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß der bloße Hinweis darauf, daß auch bei Berücksichtigung "der geltend gemachten persönlichen Verhältnisse" des Beschuldigten die verhängte Strafe schuldangemessen sei, nicht eine hinreichende Berücksichtigung der im Paragraph 19, VStG genannten Umstände darzutun vermag.