Verwaltungsgerichtshof
15.12.1972
1474/72
Ausführungen dahingehend, daß der bloße Hinweis darauf, daß auch bei Berücksichtigung "der geltend gemachten persönlichen Verhältnisse" des Beschuldigten die verhängte Strafe schuldangemessen sei, nicht eine hinreichende Berücksichtigung der im Paragraph 19, VStG genannten Umstände darzutun vermag.