Verwaltungsgerichtshof
06.12.1972
1291/72
Ausführungen, dass im Ermittlungsverfahren (hier: wegen Übertretung des Paragraph 5, Absatz eins, StVO) festzustellen ist, ob nicht überhaupt eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließende Bewusstseinstörung vorliegt, wenn das Gutachten des ärztlichen Sachverständigen von einer VÖLLIGEN BERAUSCHUNG des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt spricht.
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