Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1972

Geschäftszahl

1291/72

Rechtssatz

Ausführungen, dass im Ermittlungsverfahren (hier: wegen Übertretung des Paragraph 5, Absatz eins, StVO) festzustellen ist, ob nicht überhaupt eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließende Bewusstseinstörung vorliegt, wenn das Gutachten des ärztlichen Sachverständigen von einer VÖLLIGEN BERAUSCHUNG des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt spricht.

Beachte

y28196;