Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1974

Geschäftszahl

1263/72

Rechtssatz

Eine wohlerworbene Baubewilligung ist nur hinsichtlich ihres Erwerb neuer gleichartiger Rechte nicht gewährleisten (Hier: Bienenhaus und Windfang in Wien-Mauer - war früher NÖ).