Verwaltungsgerichtshof
25.01.1973
1261/72
Hinweis darauf, daß der Anspruch auf Waisenversorgungsgenuß unmittelbar auf Grund des Gesetzes gebührt und die Behörde von amts wegen festzustellen hat, ob die Voraussetzungen hiefür vorliegen.
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001261.X02