Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1973

Geschäftszahl

1261/72

Rechtssatz

Hinweis darauf, daß der Anspruch auf Waisenversorgungsgenuß unmittelbar auf Grund des Gesetzes gebührt und die Behörde von amts wegen festzustellen hat, ob die Voraussetzungen hiefür vorliegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001261.X02