Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1973

Geschäftszahl

1256/72

Rechtssatz

Verwaltungssachen sind nach jener Rechtslage und jenem Sachverhalt zu beurteilen, wie sie zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides vorgelegen sind.

Beachte

y17077;

yk24993