Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1973

Geschäftszahl

1247/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/65 E 26. Oktober 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Auch wenn sich ein Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen allein vorwärts bewegt und hiebei an anderen Fahrzeugen vorbeifährt, die sich auf einem Nachbarstreifen bewegen, liegt ein "Überholen" vor (Hinweis E 23.3.1965, 1925/64).