Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1973

Geschäftszahl

1247/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0490/63 E 12. Mai 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Für das Überholen ist begrifflich nicht ein Wechsel der Fahrstreifen ausschlaggebend, sondern das Vorbeibewegen an einem anderen Fahrzeug.