Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1973

Geschäftszahl

1207/72

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß zu prüfen ist, welcher Pachtzins bei einer Verpachtung der Grundstücke an mit dem Anspruchsberechtigten nicht verwandten Personen unter den gegebenen Verhältnissen erzielbar ist, d. h. auch bei wahlweisen Verzicht des anspruchsberechtigten Versorgungswerbers kann die Behörde bei der Einkommensermittlung entsprechenden Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung von Einkommensquellen von jenem Betrag ausgehen, der unter den gegebenen Verhältnissen erzielbar wäre.