Im Falle der Verpachtung eines land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes ist bei der Einkommensermittlung vom § 13 Abs 1 KOVG auszugehen.Im Falle der Verpachtung eines land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes ist bei der Einkommensermittlung vom Paragraph 13, Absatz eins, KOVG auszugehen.