Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1973

Geschäftszahl

1109/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1110/72 B 27. September 1972 RS 1

(Daher auch keine Anwendung der Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze.)

Stammrechtssatz

Der der Erlassung eines Berufungsbescheides durch den Gemeinderat vorangehenden Klärung der baulichen Planungsabsichten der Gemeinde kommt Bescheidcharakter nicht zu.