Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1973

Geschäftszahl

1104/72

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß beim Betriebsanlagengenehmigungsverfahren die Auswirkung der Lärmimmissionen auf die Nachbarn nicht nur von technischen sondern unbedingt auch von ärztlichen Sachverständigen geprüft werden müssen.