Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1973

Geschäftszahl

1087/72

Rechtssatz

Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem Verwaltungsgerichtshof die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bfrs beeinträchtigt wurde. (Hinweis auf E vom 28.10.1971, Zl. 1791/71)