Auch bei der Vornahme des Alkotestes kann bei einem eventuell folgendem Verfahren nach § 5 Abs 1 StVO das Lenken eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand bestritten werden.Auch bei der Vornahme des Alkotestes kann bei einem eventuell folgendem Verfahren nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO das Lenken eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand bestritten werden.