Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1973

Geschäftszahl

0775/72

Rechtssatz

Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.