Verwaltungsgerichtshof
18.09.1973
0775/72
Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.