Verwaltungsgerichtshof
13.12.1972
0753/72
GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/05/24 0441/56 3
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.