Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1972

Geschäftszahl

0753/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/05/24 0441/56 3

Stammrechtssatz

In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG

nicht gesehen werden.