Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1972

Geschäftszahl

0508/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auch nicht durch Übermittlung der unvollständigen Niederschrift auf Grund eines Verlangens gem Paragraph 62, Absatz 3, AVG nachträglich geheilt werden.