Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1973

Geschäftszahl

0486/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1519/64 E 5. Juli 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gewerbebehörde kann für die Erteilung einer Autotaxikonzession im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens Richtlinien aufstellen. Die Schranke bei der Aufstellung von Richtlinien besteht nur darin, daß sie nicht als Ergebnis eine dem Gesetz widersprechende Ermessenübung zur Folge haben dürfe. Darin liegt aber auch die Grenze der Überprüfungsmöglichkeit solcher Ermessensakte durch den VwGH. (Hinweis auf E vom 15.6.1965, Zl. 0822/65)