Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1972

Geschäftszahl

0367/72

Rechtssatz

Der Wille, durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, reicht selbst dann nicht aus, diesen Erfolg auszuschließen, wenn dieser Wille mit der auf einer (unrichtigen) Auskunft einer österreichischen Vertretungsbehörde fußenden Überzeugung, daß der Verlust nicht eintreten werde, verbunden ist (Hinweis E 16.12.1969, 0769/69).