Verwaltungsgerichtshof
29.05.1972
0367/72
Der Wille, durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, reicht selbst dann nicht aus, diesen Erfolg auszuschließen, wenn dieser Wille mit der auf einer (unrichtigen) Auskunft einer österreichischen Vertretungsbehörde fußenden Überzeugung, daß der Verlust nicht eintreten werde, verbunden ist (Hinweis E 16.12.1969, 0769/69).