Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1973

Geschäftszahl

0325/72

Rechtssatz

Die Stmk BO gewährleistet kein subjektives öffentliches Recht des Nachbarn auf Schutz von Brunnen hinsichtlich Wasserversorgung und Wasserqualität.