Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1973

Geschäftszahl

0325/72

Rechtssatz

Im Paragraph 4, Absatz 3, Stmk BO 1968 wird der Baubehörde kein Ermessen im Sinne des Artikel 130, Absatz 2, B-VG eingeräumt, sondern die Ermächtigung erteilt, bei Vorliegen der dort festgelegten Voraussetzungen eine vom Gesetz (Paragraph 4, Absatz eins,) abweichende Dimensionierung der Abstände anzuordnen (Hinweis E 27.2.1973, 0502/72).