Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1973

Geschäftszahl

0325/72

Rechtssatz

Auch bei Fehlen eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes besteht ein Anspruch auf Erteilung der Widmungsbewilligung; in diesem Falle werden die örtlichen Bebauungsbestimmungen im Widmungsbescheid festgesetzt.