Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1972

Geschäftszahl

0219/72

Rechtssatz

Wenn ein Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan nicht besteht, kann der Nachbar beim Widmungsverfahren nach Paragraph 3, der stmk Bauordnung 1968 nicht mit Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdepunkt die Verletzung konkreter Bestimmungen des Gesetzes über die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, Landesgesetzblatt 329 aus 1964, (hier: Paragraph 3 und Paragraph 5,) geltend machen.