Verwaltungsgerichtshof
12.06.1972
0219/72
Wenn ein Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan nicht besteht, kann der Nachbar beim Widmungsverfahren nach Paragraph 3, der stmk Bauordnung 1968 nicht mit Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdepunkt die Verletzung konkreter Bestimmungen des Gesetzes über die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, Landesgesetzblatt 329 aus 1964, (hier: Paragraph 3 und Paragraph 5,) geltend machen.