Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1973

Geschäftszahl

0143/72

Rechtssatz

Eine Unkenntnis oder eine irrige Auslegung von Bestimmungen der StVO kann bei KFZ-Lenkern nicht als unverschuldet angesehen werden.

Beachte

y28833;